_ nicht als widersprüchlich. N.________ gab zwar am 14. Oktober 2015 gegenüber der Polizei telefonisch an, er habe den Lenker im Dunkeln nicht sehen können, weshalb er eine Wiedererkennung ausschliessen könne (pag. 22). Nach dem Geschlecht wurde er aber da nicht explizit gefragt. Erst in der Einvernahme vom 19. August 2016 machte er dann Aussagen zum Geschlecht des Fahrzeuglenkers und zur Anzahl der Insassen im VW Amarok. Er bestätigte, er könne nur sagen, es seien ein Mann und eine Frau gewesen. Er könne den Mann allerdings weder beschreiben noch würde er ihn wiedererkennen, wenn man ihm mehrere Gesichter zeigen würde.