Halterin des VW Amarok ist die J.________AG. Im Tatzeitpunkt war der Beschuldigte deren Verwaltungsratspräsident (pag. 23 f.) und gemäss den von ihm am 19. August 2014 unterzeichneten Versicherungsunterlagen nicht nur der Hauptlenker des VW Amarok. Denn gegenüber der Versicherung gab der Beschuldigte nämlich explizit an, es würden keine weiteren Personen den VW Amarok fahren, sondern nur er als Hauptlenker (pag. 159: auf Frage, wie viele Personen [ausser dem/der häufigsten Lenker/in] das Fahrzeug lenken würden, gab der Beschuldigte an: «Keine [nur Hauptlenker]»).