13 mit einem Anhänger mit Einzelradaufhängung unterwegs gewesen. Dieser sei nur für 80 km/h zugelassen. Das habe er jedoch nicht gewusst (pag. 489, Z. 5 ff.). Auf Vorhalt bzw. Frage, es seien aber schon viele Vorfälle gewesen und er habe auch schon in anderem Zusammenhang von Komplott gesprochen, ob immer die anderen Schuld seien, sagte der Beschuldigte, er stehe noch immer dazu. Es sei ein Komplott gewesen. Er habe das Urteil damals weiterziehen wollen, sein Anwalt habe ihm jedoch davon abgeraten.