488, Z. 42 ff.). Zu seinem automobilistischen Leumund erklärte der Beschuldigte, er sei geschäftlich viel unterwegs gewesen und er sei viele Kilometer gefahren. Es habe Widerhandlungen gegen das SVG gegeben. Es seien fast immer Geschwindigkeitsübertretungen gewesen. Er könne jeden einzelnen Vorfall kommentieren. So gab der Beschuldigte an, er sei «drei Mal gefeckt worden, d.h. gejagt und bedroht, von einem zivilen Polizeifahrzeug». Beim Vorfall, der jetzt wegen der Bewährungsfrist noch relevant sei, habe er niemanden abgeschossen oder bedrängt. Er sei damals