Es sei ein sehr langes Fahrzeug, wenn man sich dieses nicht gewohnt sei (pag. 487, Z. 32 ff.; pag. 491, Z. 17 ff.). Er habe dem Fahrer nicht gesagt, er solle die Polizei verständigen, weil dieser ihm gesagt habe, er sei behindert worden. Der Fahrer habe folglich keinen Unfall verursacht (pag. 491, Z. 28 ff.). Für ihn seien mindestens zwei Personen beteiligt und damit auch mitschuldig gewesen (pag. 487, Z. 42). Am Montagmorgen habe er sich entschieden, den VW Amarok zur G.________AG zu bringen (pag. 488, Z. 1 ff.). Man habe beim Fahrzeug hinten rechts eine Streifung erkennen können, es sei jedoch noch normal gefahren (pag. 487, Z. 15 f.).