Danach habe er gegen 20.00 Uhr den VW Amarok zurück erhalten. Der Fahrer habe ihm sogleich dessen Version der Geschehnisse geschildert (pag. 486, Z. 6, Z. 18; pag. 487, Z. 9). Auf Vorhalt er habe von «er» gesprochen und dass er gegenüber einem «er» kein Zeugnisverweigerungsrecht habe, sagte der Beschuldigte, dies sei ein Versprecher gewesen. Er habe «diese Person» gemeint. Der Fahrer könne ein Mann oder eine Frau gewesen sein (pag. 487, Z. 21 ff.). «Er, der Fahrer» habe ihm erzählt, er sei auf der Autobahn von einem BMW an der Ausfahrt Richtung Freiburg