Er habe das Telefon am Mittwoch abgenommen, weil die Polizei bei der J.________AG gewesen und er vom Sekretariat darüber informiert worden sei. Auf Vorhalt, dass bei der J.________AG niemand die Tür geöffnet habe, gab der Beschuldigte an, dass die Polizei vielleicht durch jemanden gesehen worden sei, auf jeden Fall habe er dann die Information erhalten, dass die Polizei dort gewesen sei (pag. 488, Z. 28 ff.). Auf Frage, was er am 11. Oktober 2015 gemacht habe, erklärte der Beschuldigte, er habe Besuch von einem französischen Freund gehabt.