9 nach einem Unfall von der Polizei auf seine Fahrtüchtigkeit hin getestet worden wäre. Mit seinem Verhalten habe er diese Massnahmen vereitelt. Die Vorinstanz erachtete nach Würdigung sämtlicher Beweismittel den angeklagten Sachverhalt als erstellt (pag. 372, S. 44 der Urteilsbegründung).