90 Abs. 2 SVG (pag. 289): Auf dem Autobahnabschnitt Rubigen – Muri b. Bern sei der Beschuldigte auf der Überholspur bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h vor dem unmittelbar hinter ihm fahrenden BMW X5 unerwartet und stark auf die Bremse getreten, ohne dass es dafür einen Grund gegeben habe. Der Lenker des BMW X5 habe sich deshalb dazu gezwungen gesehen, ebenfalls abrupt abzubremsen und nach rechts auf den Normalstreifen auszuweichen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. - Ziff. I.4 der Anklageschrift: Befahren einer Sperrfläche – Art. 90 Abs. 1 SVG (pag.