289): Der Beschuldigte sei auf der Überholspur im Autobahnabschnitt Kiesen – Rubigen bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h und bei erheblichem Verkehrsaufkommen zu nahe auf den vor ihm fahrenden BMW X5 aufgefahren. Der Fahrer des BMW X5 habe das vordere Kontrollschild des VW Amarok im Rückspiegel nicht mehr sehen können. Kurz darauf sei der Beschuldigte auf dem Autobahnabschnitt Rubigen – Bern-Wankdorf erneut bei ähnlicher Geschwindigkeit ca. drei Mal zu nahe – teilweise mit einem Abstand von ca. 50 cm – auf den vor ihm fahrenden BMW X5 aufgefahren. - Ziff. I.3 der Anklageschrift: Unbegründetes, brüskes Abbremsen – Art. 90 Abs. 2 SVG (pag.