8 nommen, bei welchem sich der Lenker des BMW X5 oder andere Verkehrsteilnehmer erheblich verletzen oder zu Tode hätten kommen können. - Ziff. I.2 der Anklageschrift: Wiederholtes Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren – Art. 90 Abs. 2 SVG (pag. 289): Der Beschuldigte sei auf der Überholspur im Autobahnabschnitt Kiesen – Rubigen bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h und bei erheblichem Verkehrsaufkommen zu nahe auf den vor ihm fahrenden BMW X5 aufgefahren.