Unerlaubter Fahrstreifenwechsel vor Strassenverzweigung mit Unfallfolge – Art. 90 Abs. 3 SVG (pag. 288 f.): Der Beschuldigte sei hinter dem schwarzen BMW X5 (BE ________, nachfolgend: BMW X5) auf dem Autobahnabschnitt Bern-Ostring – Bern-Wankdorf auf der Überholspur gefahren. Nachdem der BMW X5 auf die Normalspur gewechselt sei, habe der Beschuldigte diesen bei mässigem Verkehrsaufkommen mit ca. 80-90 km/h links überholt.