9. Vorwürfe gemäss Anklageschrift und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 14. November 2016 vorgeworfen, sich auf der Fahrt vom 11. Oktober 2015, zwischen 20.00 und 20.10 Uhr auf der A6 Süd L Bern als Führer des weissen Lieferwagens VW Amarok (BE ________, nachfolgend: VW Amarok) diverser Vergehen und Verbrechen gegen das SVG schuldig gemacht zu haben. Konkret wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 288 ff.): - Ziff. I.1 der Anklageschrift: Unerlaubter Fahrstreifenwechsel vor Strassenverzweigung mit Unfallfolge – Art. 90 Abs. 3 SVG (pag.