7 VW Amarok am 11. Oktober 2015 im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Verrichtung für die J.________AG im Einsatz gewesen war (pag. 235). Der Beschuldigte ersuchte daraufhin (ebenfalls schriftlich) um Beantwortung der Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Staatsanwaltschaft stütze (pag. 236). Diese beantwortete dem Beschuldigten die Frage am 4. April 2016 schriftlich und machte ihn mit Blick auf Art. 179 Bst. g StPO [recte: Art.