8. Zur Frage der rechtsgenüglichen Belehrung 8.1 Vorbringen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ beantragte weiter, die schriftliche Anfrage bei der J.________AG vom 23. März 2016 (pag. 235) sei aus den Akten zu weisen. Denn darin sei keine Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht erfolgt, obwohl dem Staatsanwalt bekannt gewesen sei, dass der Beschuldigte als Verwaltungsrat der J.________AG die Vertretung derselben übernehmen würde. Es fehle an einer rechtsgenüglichen Belehrung. Dies führe zur Unverwertbarkeit der erhobenen Beweise (pag. 481). 8.2 Ausführungen der Kammer Gemäss Art.