Dem Beschuldigten brauchte zu diesem Zeitpunkt noch keine Verteidigung beigeordnet zu werden. Denn er wäre ohnehin – mit oder ohne Verteidigung – noch nicht über die geheime Überwachungsmassnahme in Kenntnis gesetzt worden. Die Vollmacht von Fürsprecher K.________ datiert sodann vom 26. Mai 2016. Zwischen dem 5. April 2016 (Eröffnung der Strafuntersuchung) und dem 26. Mai 2016 wurden – mit Ausnahme der geheimen Überwachungsmassnahme – keine wesentlichen Untersuchungshandlungen vorgenommen. Erst am 14. Juni 2016 wurde der Beschuldigte erneut befragt (pag.