415 ff.). Die bei der G.________AG edierten Reparaturrechnungen, lautend auf den Beschuldigten (28. Februar 2007 und 30. Juni 2012) bzw. die J.________AG (19. Oktober 2015 und 28. September 2016), trafen am 31. Mai 2017 beim Gericht ein (pag. 425 ff.). Sie wurden mit Verfügung vom gleichen Tag zu den Akten erkannt und den Parteien in Kopie zugestellt (pag. 458 f.). Am 16. Juni 2017 reichte der Beschuldigte den zwischenzeitlich selber erhältlich gemachten Mietvertrag für die Wohnung an der D.________strasse in Bern ein und ersuchte darum, diesen zu den Akten zu erkennen (pag. 460 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft opponierte in-