3. Oberinstanzliche Beweisanträge und -ergänzungen Der Beschuldigte stellte in der Berufungserklärung vom 15. Mai 2017 die nachfolgenden Beweisanträge (pag. 404 ff.): 1. Es sei der Berufungskläger A.________ im Berufungsverfahren gerichtlich einzuvernehmen; 2. Es sei Herr C.________ als Zeuge vorzuladen; 3. Es sei durch einen Sachverständigen zu erheben, ob das fotografisch dokumentierte Schadensbild am Fahrzeug BMW X5 xDrive 4.0d, schwarz, mit einer rechtsseitigen Leitplankenkollision in Einklang zu bringen ist;