Des Weiteren wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7‘913.00 auferlegt (pag. 326). Ausserdem widerrief die Vorinstanz den von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Urteil vom 10. Januar 2014 gewährten bedingten Vollzug der Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.00. Die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 wurden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt (pag. 326 f., Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).