326, Ziff. I.4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); - des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, begangen am 11. Oktober 2015 auf der A6 Süd L Bern (pag. 326, Ziff. 1.5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 170.00 (ausmachend total CHF 18‘700.00) und zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 8 Tagen verurteilt. Des Weiteren wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7‘913.00 auferlegt (pag.