10 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor Obergericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht werden keine Parteikosten gesprochen.