8 auszuschliessen sei, wenn der Beschwerdeführer mit unvorhergesehenen Weisungen (z.B. Verwahrung) konfrontiert werden sollte (amtliche Akten ASMV pag. 408). Anlässlich des Standortgesprächs mit der Vollzugsbehörde vom 12. Mai 2016 hat der Beschwerdeführer mehrfach mit suizidalen Absichten gedroht (amtliche Akten ASMV pag. 906, 908), womit davon auszugehen ist, dass sich die von Dr. med. F.________ festgestellte Suizidalität seither nicht in grundlegender Weise geändert hat.