Sodann wurde der Fall hinsichtlich der Frage der bedingten Entlassung unter Verweis auf die aktuelle therapeutische Einschätzung der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) vorgelegt (amtliche Akten ASMV pag. 964 ff.; vgl. die Beurteilung der KoFako vom 8. August 2016, amtliche Akten ASMV 1015 ff.) und es fand am 19. September 2016 eine Sitzung unter Beteiligung der ABaS sowie der zuständigen KESB statt (amtliche Akten ASMV pag. 1031 ff.).