3. Am 19. April 2017 reichte der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen die Verfügung der POM vom 17. März 2017 ein und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): Die Ziffern 3 und 4 der Verfügung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 17. März 2017 seien aufzuheben, die Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen und dem Beschwerdeführer seien die Parteikosten zu entschädigen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -