und ging am 10.4.2017 bei der ASMV ein (amtliche Akten ASMV pag. 507). Die Beschwerde gegen den Entscheid der POM und damit zusammenhängend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das oberinstanzliche Verfahren wurde von Rechtsanwalt B.________ am 12.4.2017 bei der Kammer eingereicht (amtliche Akten SK 17 153 pag. 1). Rechtsanwalt B.________ erhielt, soweit aus den Akten der ASMV ersichtlich, frühestens am 2.5.2017 Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens von Dr. G.________ (amtliche Akten ASMV pag. 592 ff.).