16.3 16.3.1 Soweit sich das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren vor der Kammer auf die Verfahrenskosten bezieht, ist mit Verweis auf die nachfolgenden Ausführungen (Ziff. 17 hiernach) nicht darauf einzutreten, zumal keine Verfahrenskosten erhoben werden (Art. 112 Abs. 1 VRPG). 16.3.2 Das Gutachten von Dr. G.________ wurde am 7.4.2017 erstellt (amtliche Akten ASMV pag. 508 ff.) und ging am 10.4.2017 bei der ASMV ein (amtliche Akten ASMV pag. 507).