Die Beschwerde ist in diesem Punkt gutzuheissen. Dem Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor der ASMV die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt. Infolge sonst drohenden Instanzenverlusts zur Überprüfung der Höhe des amtlichen Honorars, wird die ASMV (neu Bewährungs- und Vollzugsdienste) angewiesen, das amtliche Honorar des amtlichen Anwalts für das Verfahren vor der Vollzugsbehörde zu bestimmen. IV. Zur unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren