stellte für den Tatzeitpunkt als Diagnose eine aktive Alkoholabhängigkeit (ICD-10 F10.24), einen schädlichen Gebrauch von Cannabinoiden (ICD- 10 F12.1) und eine Alkoholhalluzinose (ICD-10 F10.52), deren Abgrenzung von einer paranoiden schizophrenen Prozesspsychose (ICD-10 F20.0) erschwert ist. Zudem ging er von einer Alkoholkonsumstörung, anhaltend remittiert in geschützter Umgebung (DSM-5TM 303.90) sowie einem chronischen Bedrohungs- und Verfolgungswahn, der in einer Gesamtschau aktuell als psychotische Störung durch Alkohol, nunmehr vorwiegend wahnhaft (ICD-10 F10.51) eingeschätzt werden könne,