__ könne nicht abgestellt werden. Aufgrund der Eingriffstiefe der Angelegenheit und der Komplexität des Falles sei der Beschwerdeführer zudem auf einen Anwalt angewiesen. Die Vorinstanz habe in über 10 Seiten begründet, warum das Begehren auf bedingte Entlassung aussichtslos sei. Das alleine bezeuge bereits, dass die Angelegenheit nicht aussichtslos sei. Zudem habe sie in ihrer Begründung den Endentscheid