Der Beschwerdeführer pflege drei bis vier Mal pro Woche telefonischen Kontakt zu seinen Schwestern. Sie würden ihn unterstützen. Eine der Schwestern habe dem Beschwerdeführer gar zugesichert, ihm ein Haus in I.________ zur Verfügung zu stellen. Es sei willkürlich auf das Gutachten und den Therapieverlaufsbericht abzustellen, zumal die ASMV selbst ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben habe, weil die Ausführungen widersprüchlich gewesen seien und das Gutachten offensichtliche Mängel aufgewiesen habe. Der Beschwerdeführer sei auf einen Anwalt angewiesen, zumal die Frage der Legalprognose aktuell nicht schlüssig beantwortet werden könne.