seinen in J.________ lebenden Schwestern, der seit Jahren nicht vorhandenen Integration in die Berufswelt, der fehlenden Berufsausbildung und der Suchtproblematik als klar ungünstig. Auch die Täterpersönlichkeit sei ein negativer Faktor in der Gesamtwürdigung. Zwar sei die konkrete psychiatrische Diagnose im Moment unklar, weil das jüngste Gutachten und der jüngste Therapieverlaufsbericht diesbezüglich nicht übereinstimmen würden – allerdings würde von allen Fachpersonen von Vollzugsöffnungen abgeraten. Die Therapie sei ferner noch nicht genügend weit fortgeschritten.