12. In Bezug auf den Sachverhalt und den bisherigen Verfahrensablauf kann vorab auf die amtlichen Akten der ASMV und POM, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen im Entscheid der POM vom 15.3.2017 sowie der Verfügung der ASMV vom 12.1.2017 verwiesen werden (vgl. amtliche Akten POM pag. 40 ff.; amtliche Akten ASMV 426 ff.). Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist umstritten und zu prüfen, ob die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren betreffend bedingte Entlassung auf den 2/3-Termin rechtmässig erfolgt ist.