2. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Rechtsanwältin B.________, wurde für das erstinstanzliche und wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Erste Instanz Stunden Satz amtliche Entschädigung 33.60 200.00 CHF 6'720.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 341.60 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 7'061.60 CHF 564.95 Auslagen ohne MWST CHF Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 7'626.55