Soweit der Beschuldigten aber weiter vorgeworfen wurde, C.________ fast täglich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und weitere drei- bis viermal mit der Faust an den Kopf geschlagen, oder diesen in die Hände genommen und gegen die Wand oder den Türrahmen geschlagen zu haben, erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als nicht erstellt und fällt Freisprüche aus.