20. Verfahrenskosten Fällt die Rechtsmittelinstanz einen neuen Entscheid, so befindet sie auch über die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung (Art. 428 Abs. 3 StPO). Während erstinstanzlich noch vollumfängliche Schuldsprüche ausgefällt wurden, erachtet die Kammer nur insgesamt drei Vorfälle als erstellt und verurteilt die Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung (mehrfach begangen) und Tätlichkeiten. Soweit der Beschuldigten aber weiter vorgeworfen wurde, C.______