19. Fazit auszufällende Strafe Die Beschuldigte ist bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend insgesamt CHF 5‘400.00, zu verurteilen. Ihr ist weiter eine Übertretungsbusse von CHF 400.00 aufzuerlegen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird dabei auf 4 Tage festgesetzt. 38 V. Kosten und Entschädigung