Wie dem aktuellen «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» vom 1. Juni 2017 entnommen werden kann (pag. 453), haben sich wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten seit dem erstinstanzlichen Urteil nicht verändert. Der Tagessatz wird mit der Vorinstanz auf CHF 60.00 festgesetzt. Für die Berechnung kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (Ziff. IV./C./c./2; pag. 417). 17.6 Aufschub des Vollzugs Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft.