37 Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Strafe aufgrund ihrer geringen Höhe und vor dem Hintergrund des hier möglichen bedingten Vollzugs (dazu Ziff. 17.6) grundsätzlich als Geldstrafe auszufällen (aArt. 40 und aArt. 41 Abs. 1 StGB). Dies ist im Übrigen auch mit Blick auf das vorliegend zu beachtende Verschlechterungsverbot geboten. 17.5 Höhe Tagessatz Wie dem aktuellen «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» vom 1. Juni 2017 entnommen werden kann (pag.