Derartige Verletzungen können zwar schmerzhaft sein, sie verheilten im Falle von C.________ aber jeweils rasch und ohne bleibende Folgen. Es ist ebenfalls nicht bekannt, dass C.________ wegen der Verletzungen einen Arzt hätte aufsuchen oder der Schule fernbleiben müssen. Die tatsächliche Rechtsgutverletzung ist damit als gering zu bezeichnen. Entsprechend wiegt das Ausmass der Verletzung bzw. Gefährdung des geschützten Rechtsguts (körperliche Integrität) insgesamt noch leicht. b) Verwerflichkeit des Handelns