17. Verschuldensangemessene Strafe für die einzelnen Körperverletzungen 17.1 Vorfall vor den Herbstferien 17.1.1 Tatkomponenten a) Schwere der Verletzung bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die beschriebenen körperlichen Einwirkungen führten bei C.________ zu einem geschwollenen Mund- und Nasenbereich, wie er auf den Fotos Nr. 1, 2 und 9 abgebildet ist. Derartige Verletzungen können zwar schmerzhaft sein, sie verheilten im Falle von C.________ aber jeweils rasch und ohne bleibende Folgen.