15. Zur Frage des anwendbaren Rechts Auf den 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs in Kraft getreten. Gemäss Art. 2 Abs. 1 StGB ist ein Verbrechen oder Vergehen nach demjenigen Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt der Begehung in Kraft stand. Dies gilt für vor dem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen begangene Verbrechen oder Vergehen nur, soweit das neue Recht eine mildere Sanktion vorsieht (Grundsatz der «lex-mitior», Art. 2 Abs. 2 StGB).