Andere Autoren erachten eine Verfolgung von Amtes wegen erst bei «mehrmaliger Wiederholung» als angezeigt. Dies insbesondere dann, wenn die körperliche Züchtigung erniedrigend sei oder derart regelmässig vorkomme, dass sie Ausdruck eines gewaltgeprägten Erziehungsstils sei (ANDREAS ROTH/TORNIKE KESHELAVA, in: Basler Kommentar Strafgesetzbuch II, 3. Aufl. 2013, N 9 zu Art. 126 StGB mit einer Übersicht der Lehrmeinungen).