Indem die Beschuldigte C.________ zur Erledigung seiner Hausaufgaben anhielt, mit ihm den Arzt aufsuchte und für sein leibliches Wohl sorgte, war sie sich ihrer fürsorgerischen Rolle bewusst. Angesichts der Heftigkeit, mit welcher die Beschuldigte C.________ schlug, muss davon ausgegangen werden, dass sie die dadurch bei ihm verursachten Verletzungen beabsichtigte oder zumindest billigend in Kauf nahm – mithin vorsätzlich handelte.