29 10.5 Mögliche Falschbezichtigung Schliesslich stellt sich die Frage, ob C.________ die Beschuldigte nicht gänzlich zu Unrecht einer Straftat bezichtigt. Diese Möglichkeit steht zumindest theoretisch immer im Raum. Stets ist allerdings nach der Motivation dafür zu fragen, wobei das mögliche Vorliegen eines Motivs noch nicht beweist, dass tatsächlich falsch ausgesagt wurde. Dies entscheidet sich erst anhand einer Motivanalyse (BEN- DER/NACK/TREUER, a.a.O., N 251 ff.).