Weiter verstrickte sich C.________ teilweise in Widersprüche und bezichtigte die Beschuldigte der Verursachung einzelner Verletzungen, welche er sich zuvor selbst versehentlich in der Dusche zugefügt haben wollte (was auch vom konsultierten Arzt als plausibel erachtet wurde). Die daraus erkennbaren Aggravierungstendenzen sprechen gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben von C.________. Die Tendenz der übermässigen Belastung der Beschuldigten wurde zudem dadurch verstärkt, dass sowohl C.________ wie auch sein Vater die anerkannten Schläge von D.________ zunehmend zu verharmlosen schienen