___ gab zwar selbstbelastend zu, seinen Sohn teilweise mit der Hand und vereinzelt auch mit dem Gurt geschlagen zu haben. Auch seine Angaben sind mit Blick auf die Form und den Zeitraum der erteilten Schläge teilweise widersprüchlich. So führte er zunächst aus, C.________ mit dem Gurt gegen die Beine geschlagen zu haben, was er später wiederum abstritt. Auch seine anfängliche Aussage, er habe C.________ bereits seit etwa zwei Jahren nicht mehr geschlagen, stellte sich mit der Zeit als falsch heraus und lässt darauf schliessen, dass auch er