Er äusserte sich diesbezüglich auch insofern widersprüchlich als er angab, nur ein einziges Mal bei einem Arzt gewesen zu sein, dies wegen einer Verletzung der Beschuldigten (pag. 75 Z. 141 [«deswegen»]). Es habe sich dabei um eine Beule an der Stirn gehandelt. Als er am Sonntagmorgen aufgewacht sei, sei seine ganze Augenpartie blutunterlaufen gewesen. Der Vater habe diese Verletzung fotografisch festgehalten (pag. 75 Z. 141-148). Später gab er an, sich selber «beim Umdrehen in der Dusche» mit dem Duschkopf verletzt zu haben. Als er deswegen beim Arzt gewesen sei, habe dieser gemeint, es sei «so runtergelaufen dort» (pag. 85 Z. 126-128).