__ über die verschiedenen Einvernahmen hinweg mehrere Situationen, in welchen er von seinem Vater geschlagen worden sei, schätzt danach die Gesamtzahl der erhaltenen Schläge aber auf bloss ein- zweimal pro Jahr und kommt damit sogar unter den Angaben des Vaters zu liegen. Er widerspricht sich auch, wenn er zunächst angab, davon nie Verletzungen oder Beulen davongetragen zu haben, sich aber später an «Zeichen am Bein» zu erinnern glaubte, welche von den Schlägen des Vaters herrührten. Auch die Kammer irritiert, dass sich C.________ – obwohl er von der Beschuldigten praktisch täglich geschlagen worden sein will – nur an eine sehr begrenzte Anzahl individualisierbarer Vorfälle erinnert.