Nachvollziehbar schilderte er diesen Vorfall auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Er wiederholte, wie ihn die Beschuldigte am Kopf gepackt und gegen die Wand geschlagen habe. Der beschriebene Griff ist dabei mit den Verletzungen hinter den Ohren (Fotos Nr. 6 und 7) erklärbar (dazu die Videoaufnahme der Einvernahme ab 16:00, 17:10 und 21:40). Auch der aus der Einwirkung resultierende «geschwollene Kopf» ist ohne weiteres nachvollziehbar. Passend dazu erinnerte sich die Klassenlehrerin (gemäss dem Bericht Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern) an einen Vorfall, nach welchem C.________ den Kopf kaum habe drehen können (Einschätzungen R.______