Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, erklärte der Vater die Entstehung der Fotos wesentlich plausibler, wenn er ausführte, er habe sich nicht erklären können, woher die blauen Flecken kommen würden, weshalb er sie fotografiert, Kollegen gezeigt und diese nach einer möglichen Erklärungen gefragt habe (pag. 405). Die Beschuldigte zeichnete sodann zusehends ein Bild, welches den Vater als brutalen Schläger zeigt, während sie selber – die von C.________ stets angelogen und schlecht behandelt worden sei – sogar versucht habe, diesen zu schützen und sich zwischen den schlagenden D.________ und C.________ gedrängt habe.